Wir kümmern uns um Ihren Papierkram, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können
(1) Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der DUHIN Backoffice Service GmbH (im folgenden DUHIN Backoffice Service GmbH genannt).
Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei Erteilung eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart.
(2) Änderungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der DUHIN Backoffice Service GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die DUHIN Backoffice Service GmbH in ihrem Angebot besonders hinweisen.
Die DUHIN Backoffice Service GmbH ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt. Informationen über den Kunden darf die DUHIN Backoffice Service GmbH nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat.
(1) Haftungsgrundsätze
Die DUHIN Backoffice Service GmbH haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr.11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang DUHIN Backoffice Service GmbH und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Störung des Betriebs
Die DUHIN Backoffice Service GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
Der Kunde kann gegen Forderungen der DUHIN Backoffice Service GmbH nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der DUHIN Backoffice Service GmbH auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der DUHIN Backoffice Service GmbH seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen.
Wird der DUHIN Backoffice Service GmbH eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die DUHIN Backoffice Service GmbH denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten.
Dies gilt nicht, wenn der DUHIN Backoffice Service GmbH bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.
(1) Geltung deutschen Rechts
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der DUHIN Backoffice Service GmbH gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand
Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die DUHIN Backoffice Service GmbH diesen Kunden an dem zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Die DUHIN Backoffice Service GmbH selbst kann von diesen Kunden nur an dem für die DUHIN Backoffice Service GmbH zuständigen Gericht verklagt werden.
(1) Erteilung der Rechnung
Die DUHIN Backoffice Service GmbH erstellt bei einer Geschäftsverbindung, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalendermonats eine Rechnung; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen Ansprüche geltend gemacht.
(2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Rechnung hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht Ansprüche gestellt wurden.
(1) Mitteilung von Änderungen
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der DUHIN Backoffice Service GmbH Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der DUHIN Backoffice Service GmbH erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten ergeben.
(2) Klarheit von Aufträgen
Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.
(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags
Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der DUHIN Backoffice Service GmbH gesondert mitzuteilen.
(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der DUHIN Backoffice Service GmbH
Der Kunde hat Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
(5) Benachrichtigung der DUHIN Backoffice Service GmbH bei Ausbleiben von Mitteilungen
Falls Rechnungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die DUHIN Backoffice Service GmbH unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet.
(1) Entgelte im Geschäft mit Kunden
Die Höhe der Entgelte für die üblichen Leistungen, die die DUHIN Backoffice Service GmbH gegenüber Kunden, erbringt, ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(2) Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen
Änderungen von Entgelten für Dienstleistungen, die von Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (zum Beispiel Konto- und Depotführung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der DUHIN Backoffice Service GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen.
Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die DUHIN Backoffice Service GmbH in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die DUHIN Backoffice Service GmbH in ihrem Angebot hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.
(3) Ersatz von Aufwendungen
Ein möglicher Anspruch der DUHIN Backoffice Service GmbH auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht
Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten zum Kalendermonatsende gekündigt werden.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund
Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der DUHIN Backoffice Service GmbH, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.
(3) Gesetzliche Kündigungsrechte
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
Die DUHIN Backoffice Service GmbH kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die DUHIN Backoffice Service GmbH auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der DUHIN Backoffice Service GmbH deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
– wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für die DUHIN Backoffice Service GmbH von erheblicher Bedeutung waren;
– wenn der Kunde seiner Verpflichtung nicht innerhalb der von der DUHIN Backoffice Service GmbH gesetzten angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.
(3) Kündigung bei Verzug
Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung wegen Verzuges vorsieht, kann die DUHIN Backoffice Service GmbH nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.
(4) Abwicklung nach einer Kündigung
Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die DUHIN Backoffice Service GmbH dem Kunden für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist.
Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten:
– Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die Kontaktstelle der DUHIN Backoffice Service GmbH wenden. Die DUHIN Backoffice Service GmbH wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten.
– Die DUHIN Backoffice Service GmbH nimmt am Streitbeilegungsverfahren der IHK Frankfurt teil. Dort hat der Geschäftspartner (Kunde) die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der DUHIN Backoffice Service GmbH
Ansprechpartner ist die Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/streitbeilegung/schlichtung/ordnung/index.html abrufbar ist.